Das Bildungspaket macht es möglich: Ihr Kind erhält außerschulische Lernförderung wenn
- Sie leistungsberechtigt nach dem SGBII (insbesondere ArbeitslosengeldII oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGBXII oder nach §2 AsylblG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen
- die Erreichung wesentlicher Lernziele gefährdet ist
- es an der Schule sonst keine Förderung gibt
Wir unterrichten Ihr Kind ohne Zuzahlung!
Gerne helfen wir Ihnen auch bei den Behördengängen. Informieren Sie sich!